Beitragssatzung - Stammtisch-Lintach-Hunderdorf

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Beitragssatzung

Beitragssatzung des Stammtisches Lintach-Hunderdorf e.V.

1.
Der Verein besteht aus den niedergeschriebenen Mitgliedern und aus den gewählten Vertretern, welche sich wie folgt zusammensetzen:

1. Vorstand
2. Vorstand
1. Kassier
2. Kassier
1. Schriftführer
2. Schriftführer
Ehrenvorstand
2 Beisitzer

2.
Neuwahlen finden alle zwei Jahre statt.
Bei mehreren Vorschlägen finden geheime Wahlen statt.

3.
Stimmberechtigt ist jedes und Mitbestimmung hat jedes Mitglied. Beschlüsse werden bei den monatlichen Versammlungen gefasst. Maßgebend bei Abstimmungen ist die anwesende Mehrheit. Der 1. Vorstand beziehungsweise in Abwesenheit des 1. Vorstandes hat der 2. Vorstand die Möglichkeit, über einen Betrag in Höhe 300,00 DM (i. W. dreihundert) zugunsten oder im Interesse des Vereins zu verfügen. Sollten die beiden Vorstände nicht erreichbar sein, wird diese Möglichkeit bei Inanspruchnahme des Geldes auf die restlichen Mitglieder der Vorstandschaft übertragen.

4.
Alle Mitglieder sind stimmbereichtigt und wählbar.

5.
Aufgaben und Pflichten der Mitglieder. Jedes Mitglied ist aufgefordert, die Kameradschaft zu fördern
und die persönlichen Anschauungen jeden Mitgliedes, besonders bei den Versammlungen zu achten. Beim Betreten des Vereinslokales ist unverzüglich die Vereinsglocke zu betätigen. Andernfalls ist sofort 1,00 DM (i. W. eine) in die Vereinskasse zu entrichten. Bei Öfteren Missachtung der Zahlung muss mit dem Ausschluss aus dem Verein gerechnet werden.

6.
Interessenten, die dem Verein beitreten wollen, müssen einen schriftlichen Antrag an die Vorstandschaft stellen. Über diesen Antrag wird in der nächsten Versammlung in Abwesenheit des Antragstellers abgestimmt. Das Ergebnis der Abstimmung wird dem Interessenten von der Vorstandschaft schriftlich mitgeteilt.

7.
Mitglieder, welche das Ansehen des Vereins schädigen, sein Wirken oder seine Arbeit untergraben oder ständig die Kameradschaft stören, müssen mit ihrem Ausschluss aus dem Verein rechnen.

8.
Anträge und Wünsche können an Versammlungen öffentlich oder geheim vorgetragen werden. Diese werden bei den monatlichen Vereinsabenden bearbeitet und beschlossen.

9.
Die monatlichen Versammlungen sind jeweils am letzten Freitag eines jeden Monats.

10.
Jedes Mitglied hat einen monatlichen Beitrag in Höhe von 1,00 DM (i. W. eine) an den jeweiligen Kassier zu entrichten. Beiträge werden beim Ausscheiden aus dem Verein nicht zurückerstattet.

11.
Auflösung des Vereins:
Bei Auflösung des Vereins wird das gesamte vorhandene Vereinskapital dem zuständigem kath. Pfarramt für wohltätige Zwecke zur Verfügung gestellt.

12.
Neun Mitglieder erhalten den Verein.

13.
Änderungen oder Ergänzungen der bestehenden Satzung können nur in der Generalversammlung schriftlich vorgenommen werden.

 
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